
Sprengen
Anbaugeräte schonen...
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2
Sprengen mit Treibladungskartuschen
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2
schonen Sie Ihre Anbaugeräte! Gerade bei massiven Stahlbeton oder Gestein, sind Treibladungskartuschen eine ideale Ergänzung.
Für die Anwendung besteht nach dem deutschen Sprengstoffgesetz keine Anzeige- oder Meldepflicht.
weitere Vorteile
große Zeitersparnis
Abstand 30-50 m
wenig Steinflug
keine Lärmbelästigung
keine Anzeige-/Meldepflicht
Einsatzgebiete
Abbruch von Fundamenten, massiven Betonkonstruktionen
Steinbrüche (ideale Ergänzung)
Kanalbau
Untertage / Tunnel
Unterwassereinsatz
Wir beraten Sie gerne im Umgang mit Treibladungskartuschen und bieten den Einsatz auch als Dienstleister an.


Vorteile:
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schont Anbaugeräte
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keine Anzeigepflicht
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keine Meldepflicht
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Zeitersparnis
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keine Lärmbelästigung
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wenig Steinflug
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